
Die EPFL engagiert sich fĂŒr eine sanfte Handhabung der Tiere und schult ihre Tierpfleger/innen und VersuchsdurchfĂŒhrenden dahingehend, dass sie das Handling am Schwanz nach Möglichkeit vermeiden. © Selina Slamanig, GBS St. Gallen
Die EPFL engagiert sich fĂŒr hochwertige Forschungsarbeit und verpflichtet sich zur Einhaltung sowie Verbesserung aktueller ethischer und gesetzlicher Standards. Wir behalten das Wohlergehen der Tiere stets im Auge und beachten alle in der Schweiz geltenden rechtlichen Rahmenbedingungen, die auf diesem Gebiet eine der strengsten der Welt sind. Ferner haben wir eine interne Richtlinie mit strengen Regeln auf der Grundlage der 3R-Prinzipien (Replace, Reduce, Refine â Ersetzen, Verringern, Verbessern) aufgestellt, um sicherzustellen, dass:
- Tiere in verantwortungsbewusster und ethischer Weise nach aktuellsten Standards behandelt und in spezialisierten Einrichtungen unter exemplarischen Bedingungen gehalten werden.
- wann immer dies möglich ist, alternative Methoden angewendet werden und Tierversuche nur bei absoluter Notwendigkeit durchgefĂŒhrt werden.
- dass jede Person, die an der Forschung mit Tieren beteiligt ist, entsprechend ausgebildet wird und Fortbildungen besucht.
- Experimente mit grosser Sorgfalt geplant und alle Möglichkeiten berĂŒcksichtigt werden, damit die Anzahl der Tiere und die Belastungen, denen sie ausgesetzt werden, weitestgehend reduziert werden können.
Eine speziell beauftragte Einheit fĂŒr Tierschutz an der EPFL und eine Ethikkommission unterstĂŒtzen und kontrollieren sĂ€mtliche Tierversuche, an denen Forschungsgruppen der EPFL in der Schweiz und anderen LĂ€ndern beteiligt sind, und arbeiten ethische Leitlinien fĂŒr die Forscher aus.
Weitere Informationen ĂŒber die 3R finden Sie auf der Website des Kompetenzzentrums 3R Schweiz.
In der Schweiz muss jedes Experiment mit Tieren zuvor vom kantonalen VeterinĂ€ramt bewilligt werden. Jeder Antrag auf Genehmigung von Tierversuchen, der den Behörden und der kantonalen Kommission vorgelegt wird, muss Einzelheiten ĂŒber den Zweck des Experiments, sĂ€mtliche zu befolgenden Experimentierverfahren, die Gesamtzahl der eingesetzten Tiere sowie den Schweregrad der Belastung enthalten, denen die Tiere ausgesetzt werden.
In ethischer Hinsicht muss im Antrag die Unverzichtbarkeit des geplanten Experiments erlĂ€utert werden, sodass eine GĂŒterabwĂ€gung zwischen dem Erkenntnisgewinn, der durch das Experiment erzielt werden kann, und dem Grad der Belastung, welcher die Tiere ausgesetzt werden, erfolgen kann. Deshalb sind die Forschenden verpflichtet, die Notwendigkeit und Eignung der beabsichtigten Tierversuche aufzuzeigen.
Die kantonale Tierversuchskommission, welcher auch Tierschutzvereine angehören, begutachtet das Gesuch, klÀrt mögliche Fragen mit den Forschenden und erteilt dem kantonalen VeterinÀramt eine Empfehlung: Ablehnung, Annahme mit Auflagen (z. B. weniger Tiere zu verwenden, Protokolle abzuÀndern) oder Annahme.

Laut der Verordnung ĂŒber Ausbildungen in der Tierhaltung und im Umgang mit Tieren, die vom Eidgenössischen Department des Inneren herausgegeben wurde, mĂŒssen Personen, die Tierversuche durchfĂŒhren oder beaufsichtigen, einen EinfĂŒhrungskurs in Labortierkunde (Modul 1) absolvieren. Leitende Fachpersonen mĂŒssen zudem einen zweiten Kurs (Modul 2) besuchen, um das nötige Wissen und die Techniken fĂŒr das Planen und Beaufsichtigen von Versuchsprotokollen erwerben. Ferner mĂŒssen alle Forschenden regelmĂ€ssig Fortbildungskurse absolvieren.

Die EPFL ist sich bewusst, dass Tierversuche in der Gesellschaft kritisch gesehen werden, und engagiert sich dafĂŒr, diesem Anliegen durch Einhaltung höchstmöglicher Standards in puncto Tierhaltung und höchster wissenschaftlicher Sorgfalt Rechnung zu tragen. Die EPFL ist fortlaufend bestrebt, vorbildliche Verfahrensweisen bei Tierversuchen anzuwenden und diese zu verbessern. Hierzu erhalten Studierende, Forschende und Tierpfleger/innen entsprechende Ausbildungen und Schulungen.
Die EPFL unterstĂŒtzt die âswissuniversities GrundsĂ€tze zur tierexperimentellen Forschungâ, die am 14. Dezember 2016 von swissuniversities verabschiedet wurden, sowie die ethischen GrundsĂ€tze und Richtlinien fĂŒr Tierversuche der Schweizerischen Akademie der Medizinischen Wissenschaften und der Akademie der Naturwissenschaften Schweiz.
Die folgenden Strukturen sorgen dafĂŒr, dass bei Tierversuchen an der EPFL strenge Standards eingehalten werden:
- Das Zentrum fĂŒr Phenogenomik (CPG) nutzt Tierversuche gezielt fĂŒr Forschungsarbeiten und sorgt in Ăbereinstimmung mit allen geltenden Vorschriften und ethischen GrundsĂ€tzen fĂŒr das Wohl der Labortiere. Das CPG beschĂ€ftigt ein hochqualifiziertes Team, das bei der tierexperimentellen Forschung beispielhafte Verfahrensweisen anwendet und weiterentwickelt. Zu diesem Team gehören unter anderem ein/e Tierwohlbeauftragte/r, ein Tierarzt/eine TierĂ€rztin, mehrere Verantwortliche fĂŒr die Tierhaltung sowie ein Team aus TierpflegefachkrĂ€ften.
- Die Kommission fĂŒr Tierversuchsethik (KTVE) der EPFL prĂŒft Tierversuche, die von den Forschenden der EPFL im Ausland durchgefĂŒhrt werden, unter ethischen Gesichtspunkten.