Wie sieht unsere Arbeit mit Tieren aus?

Die EPFL engagiert sich für eine sanfte Handhabung der Tiere und schult ihre Tierpfleger/innen und Versuchsdurchführenden dahingehend, dass sie das Handling am Schwanz nach Möglichkeit vermeiden. © Selina Slamanig, GBS St. Gallen

Die EPFL engagiert sich für eine sanfte Handhabung der Tiere und schult ihre Tierpfleger/innen und Versuchsdurchführenden dahingehend, dass sie das Handling am Schwanz nach Möglichkeit vermeiden. © Selina Slamanig, GBS St. Gallen

Die EPFL engagiert sich für hochwertige Forschungsarbeit und verpflichtet sich zur Einhaltung sowie Verbesserung aktueller ethischer und gesetzlicher Standards. Wir behalten das Wohlergehen der Tiere stets im Auge und beachten alle in der Schweiz geltenden rechtlichen Rahmenbedingungen, die auf diesem Gebiet eine der strengsten der Welt sind. Ferner haben wir eine interne Richtlinie mit strengen Regeln auf der Grundlage der 3R-Prinzipien (Replace, Reduce, Refine – Ersetzen, Verringern, Verbessern) aufgestellt, um sicherzustellen, dass:

  • Tiere in verantwortungsbewusster und ethischer Weise nach aktuellsten Standards behandelt und in spezialisierten Einrichtungen unter exemplarischen Bedingungen gehalten werden.
  • wann immer dies möglich ist, alternative Methoden angewendet werden und Tierversuche nur bei absoluter Notwendigkeit durchgeführt werden.
  • dass jede Person, die an der Forschung mit Tieren beteiligt ist, entsprechend ausgebildet wird und Fortbildungen besucht.
  • Experimente mit grosser Sorgfalt geplant und alle Möglichkeiten berücksichtigt werden, damit die Anzahl der Tiere und die Belastungen, denen sie ausgesetzt werden, weitestgehend reduziert werden können.

Eine speziell beauftragte Einheit für Tierschutz an der EPFL und eine Ethikkommission unterstützen und kontrollieren sämtliche Tierversuche, an denen Forschungsgruppen der EPFL in der Schweiz und anderen Ländern beteiligt sind, und arbeiten ethische Leitlinien für die Forscher aus.

Weitere Informationen über die 3R finden Sie auf der Website des Kompetenzzentrums 3R Schweiz.

In der Schweiz muss jedes Experiment mit Tieren zuvor vom kantonalen Veterinäramt bewilligt werden. Jeder Antrag auf Genehmigung von Tierversuchen, der den Behörden und der kantonalen Kommission vorgelegt wird, muss Einzelheiten über den Zweck des Experiments, sämtliche zu befolgenden Experimentierverfahren, die Gesamtzahl der eingesetzten Tiere sowie den Schweregrad der Belastung enthalten, denen die Tiere ausgesetzt werden.

In ethischer Hinsicht muss im Antrag die Unverzichtbarkeit des geplanten Experiments erläutert werden, sodass eine Güterabwägung zwischen dem Erkenntnisgewinn, der durch das Experiment erzielt werden kann, und dem Grad der Belastung, welcher die Tiere ausgesetzt werden, erfolgen kann. Deshalb sind die Forschenden verpflichtet, die Notwendigkeit und Eignung der beabsichtigten Tierversuche aufzuzeigen.

Die kantonale Tierversuchskommission, welcher auch Tierschutzvereine angehören, begutachtet das Gesuch, klärt mögliche Fragen mit den Forschenden und erteilt dem kantonalen Veterinäramt eine Empfehlung: Ablehnung, Annahme mit Auflagen (z. B. weniger Tiere zu verwenden, Protokolle abzuändern) oder Annahme.

Laut der Verordnung über Ausbildungen in der Tierhaltung und im Umgang mit Tieren, die vom Eidgenössischen Department des Inneren herausgegeben wurde, müssen Personen, die Tierversuche durchführen oder beaufsichtigen, einen Einführungskurs in Labortierkunde (Modul 1) absolvieren. Leitende Fachpersonen müssen zudem einen zweiten Kurs (Modul 2) besuchen, um das nötige Wissen und die Techniken für das Planen und Beaufsichtigen von Versuchsprotokollen erwerben. Ferner müssen alle Forschenden regelmässig Fortbildungskurse absolvieren.

Das Zentrum für Phenogenomik der EPFL beschäftigt ein Team aus hochqualifizierten Tierpflegerinnen und Tierpflegern © Bruno Marquis

Die EPFL ist sich bewusst, dass Tierversuche in der Gesellschaft kritisch gesehen werden, und engagiert sich dafür, diesem Anliegen durch Einhaltung höchstmöglicher Standards in puncto Tierhaltung und höchster wissenschaftlicher Sorgfalt Rechnung zu tragen. Die EPFL ist fortlaufend bestrebt, vorbildliche Verfahrensweisen bei Tierversuchen anzuwenden und diese zu verbessern. Hierzu erhalten Studierende, Forschende und Tierpfleger/innen entsprechende Ausbildungen und Schulungen.

Die EPFL unterstützt die „swissuniversities Grundsätze zur tierexperimentellen Forschung“, die am 14. Dezember 2016 von swissuniversities verabschiedet wurden, sowie die ethischen Grundsätze und Richtlinien für Tierversuche der Schweizerischen Akademie der Medizinischen Wissenschaften und der Akademie der Naturwissenschaften Schweiz.

Die folgenden Strukturen sorgen dafür, dass bei Tierversuchen an der EPFL strenge Standards eingehalten werden:

  • Das Zentrum für Phenogenomik (CPG) nutzt Tierversuche gezielt für Forschungsarbeiten und sorgt in Übereinstimmung mit allen geltenden Vorschriften und ethischen Grundsätzen für das Wohl der Labortiere. Das CPG beschäftigt ein hochqualifiziertes Team, das bei der tierexperimentellen Forschung beispielhafte Verfahrensweisen anwendet und weiterentwickelt. Zu diesem Team gehören unter anderem ein/e Tierwohlbeauftragte/r, ein Tierarzt/eine Tierärztin, mehrere Verantwortliche für die Tierhaltung sowie ein Team aus Tierpflegefachkräften.
  • Die Kommission für Tierversuchsethik (KTVE) der EPFL prüft Tierversuche, die von den Forschenden der EPFL im Ausland durchgeführt werden, unter ethischen Gesichtspunkten.