FAQs

Zulassungsbedingungen

Zum Zeitpunkt Ihrer Anmeldung müssen Sie sich im 1. oder 2. Jahr eines Bachelor-Studiengangs der EPFL befinden. Da das Laidlaw-Programm insgesamt 17 Monate dauert und sich über zwei aufeinanderfolgende Sommer erstreckt, werden Studierende im 1. Studienjahr bevorzugt.

Nein. Sie müssen sich bei der Anmeldung im 1. oder 2. Jahr eines Bachelor-Studiengangs der EPFL befinden.

Nein. Studierende, die eine MAN oder einen CMS abgeschlossen haben, können sich für das Laidlaw-Programm bewerben, sofern sie die Zulassungskriterien erfüllen.

Verlangt wird ein Mindestnotendurchschnitt von 4,5/6 im 1. Bachelor-Semester (Studierende im 1. Bachelor-Jahr) bzw. im 1. Bachelor-Jahr (Studierende im 2. Bachelor-Jahr).

Bitte beachten Sie jedoch, dass das Laidlaw-Programm kein Exzellenzprogramm ist. Die Auswahl erfolgt daher nicht ausschliesslich anhand der Studienleistungen. Wir verlangen einen Mindestnotendurchschnitt von 4,5, um sicherzugehen, dass Sie in der Lage sind, Ihr Studium mit diesem anspruchsvollen Zusatzprogramm in Einklang zu bringen.

Wenn Ihr Notendurchschnitt knapp unter 4,5 liegt, Sie einer Teilnahme am Laidlaw-Programm jedoch hochmotiviert entgegensehen und Ihre Bereitschaft zur Absolvierung eines solchen Programms auf akademischer Ebene ersichtlich ist, können Sie sich gerne bewerben.

Ja. Sie können sich für das Programm bewerben, sofern Sie bei Ihrem 2. Versuch im 1. Bachelor-Semester einen Mindestnotendurchschnitt von 4,5/6 erzielen.

Nein. Das Laidlaw-Programm richtet sich ausschliesslich an Regelstudierende der EPFL.

Bewerbungsdossier

Nein. Die Bewerbungsunterlagen müssen auf Französisch oder auf Englisch eingereicht werden. Es ist jedoch ratsam, die Unterlagen auf Englisch einzureichen, da in einigen Laboren nur Englisch gesprochen wird.

Nein. Wir werden uns direkt mit der von Ihnen angegebenen Referenzperson in Verbindung setzen und ihr die nötigen Anweisungen zukommen lassen.

Es ist jedoch ratsam, dass Sie Ihre Referenzperson vorab informieren, damit sie von dem Verfahren nicht überrumpelt wird.

Nein. Ihre Referenzperson kann ihr Empfehlungsschreiben bis zum 5. März einreichen.

Nein. Ihre Referenzperson kann eine Professorin oder ein Professor, eine frühere Arbeitgeberin oder ein früherer Arbeitgeber, eine ehemalige Gymnasiallehrkraft oder auch eine Person ohne jeglichen Bezug zur Wissenschaft sein.

Wählen Sie eine Person aus, die Sie gut kennt und in der Lage ist, Ihre herausragendsten Kompetenzen, insbesondere in Sachen Leadership, zu beschreiben. Ihre Referenzperson wird darum gebeten, eine Situation zu schildern, in der Sie Ihr Führungspotenzial unter Beweis gestellt haben.

Sie können den Status Ihres Empfehlungsschreibens über das Anmeldeformular abrufen, sobald dieses validiert wurde. Darüber hinaus steht es Ihnen frei, über das Anmeldeformular eine weitere Referenzperson hinzuzufügen.

Programm

Ja. Sie sind ein integraler Bestandteil des Laidlaw-Programms und somit obligatorisch. Deshalb müssen Sie an allen Aktivitäten des Leadership-Development-Trainings persönlich teilnehmen oder, falls dies aufgrund aussergewöhnlicher Umstände nicht möglich ist, per Internet mit dabei sein bzw. die entsprechenden Inhalte nachholen.

Ja. Die Termine können mit den Praktikumsverantwortlichen zu gegebener Zeit festgelegt werden.

Nein. Es werden weder für das eine noch für das andere Laidlaw-Praktikum Kreditpunkte vergeben.

Zuweisung eines Laborplatzes

Nein. Die Laborleitung zu kennen, ist sicherlich von Vorteil, jedoch nicht zwingend erforderlich, da Sie selbst keinen Kontakt zu den Laboren aufnehmen müssen.

Nein. Nachdem Sie für das Laidlaw-Programm ausgewählt wurden, werden wir uns zwecks Zuweisung eines Laborplatzes mit den von Ihnen bevorzugten Laboren in Verbindung setzen. Wenn dort kein Praktikumsplatz verfügbar ist, werden wir mit Ihnen zusammen nach neuen Laboren suchen. Unserer Erfahrung nach erhält jedoch die Mehrheit der Studierenden einen ihren Interessen entsprechenden Laborplatz.

Die Laborverantwortlichen sind sich Ihres Studienniveaus bewusst. Auch wenn Sie sich erst im 1. oder 2. Bachelor-Jahr befinden, werden Sie Teil einer Forschungsgruppe sein und bei bestimmten, genau definierten Aufgaben behilflich sein.

Ihr vorhandenes Wissen wird innerhalb des Labors berücksichtigt, bevor Ihnen ein Projekt zugewiesen wird. Sie werden in Bereichen ausgebildet, die Sie bisher noch nicht erkundet haben. Vergessen Sie dabei nicht, dass Sie über die gesamte Praktikumsdauer hinweg von einer Doktorandin oder einem Doktoranden bzw. einer Professorin oder einem Professor betreut werden.

Weitere Themen

Ja, das ist möglich, solange sich der Zeitplan des Laidlaw-Programms und derjenige der Gastuniversität nicht überschneiden. Es liegt in Ihrer Verantwortung, sicherzustellen, dass Sie das Laidlaw-Programm mit einem Austauschjahr kombinieren können.

  • Wenn Sie das Laidlaw-Programm im 1. Bachelor-Jahr beginnen, beachten Sie bitte, dass Sie möglicherweise einige Vorkehrungen treffen müssen, um an den im September stattfindenden Programmveranstaltungen teilnehmen zu können (siehe Zeitplan des Programms).
  • Wenn Sie das Laidlaw-Programm im 2. Bachelor-Jahr beginnen, ist ein Austauschjahr eventuell nicht möglich, da Sie an allen im Zeitplan des Programms aufgeführten Laidlaw-Veranstaltungen anwesend sein müssen.

Ja. Sie können das Laidlaw-Programm auch dann fortsetzen, wenn Sie ein Jahr oder ein Semester wiederholen müssen.

Studierende, die ein Semester oder länger nicht studieren können, aber weiterhin an der EPFL eingeschrieben sind, können trotzdem weiterhin am Laidlaw-Programm teilnehmen (siehe Unterbrechung des Studiums während der Bachelor-Ausbildung – Sonderfälle (fr/en)).

Der Begriff Leadership ist hier im weiteren Sinne zu verstehen: Gemeint ist die Fähigkeit, andere zu beeinflussen, zu befähigen und zu führen, um ein bestimmtes Ziel zu erreichen. Es geht aber auch um Teamfähigkeit und die Bereitschaft, den Status quo in Frage zu stellen und Risiken einzugehen.