Leitung

Die EPFL besteht aus einer Direktion, fünf Fakultäten, zwei Colleges, einer Hochschulversammlung, einer Lehrkörperkonferenz sowie aus Zentren und Zentralorganen.

Direktion

Die Direktion ist die oberste Instanz der EPFL. Sie zeichnet für die Bereiche Bildung, Forschung und Innovation, sowie für die zentrale Verwaltung der Hochschule verantwortlich. Dabei stellt sie sicher, dass die EPFL ihrer gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Verantwortung gerecht wird.

Zudem legt sie die Verwaltungsvorschriften und die operative Struktur der Hochschule fest. Ferner entscheidet sie über die Gründung und den Namen der Einheiten der Hochschule und ist entscheidungsbefugte Arbeitgeberin der Mitarbeitenden der EPFL. In diesem Rahmen arbeitet sie eng mit den verschiedenen Mitbestimmungsgremien der Schule zusammen, wie der Hochschulversammlung.

Direktion im Detail

Portrait de Martin Vetterli à son bureau © EPFL - François Wavre

Präsidium

Als Forscher, Professor und exzellenter Kenner des Schweizer Bildungs- und Forschungswesens wurde Martin Vetterli 2017 zum Präsidenten der EPFL ernannt.

Vue aérienne de l'EPFL, en particulier du bâtiment BI

Büro des Präsidiums

Der Präsident wird von zentralen Diensten unterstützt, die zusammen mit ihm die Grossprojekte der Hochschule umsetzen.

Martin Vetterli (président), Gisou van der Goot (Vice-présidence pour la transformation responsable - VPT), Jan Hesthaven (Vice-présidence académique - VPA), Ursula Oesterle (Vice-présidence pour l’innovation - VPI), Françoise Bommensatt (Vice-présidence pour les finances - VPF) et Matthias Gäumann (Vice-présidence pour les opérations - VPO) © Catherine Leutenegger

Vizepräsidien

Die Vizepräsidien koordinieren die Tätigkeiten der EPFL.

Fakultäten und Colleges

Die fünf Fakultäten sind die Lehr- und Forschungseinheiten der EPFL. Sie sind zuständig für die Lehre und unterstützen die Sektionen im Rahmen fakultätsinterner Ausbildungsprogramme.

Die EPFL umfasst ebenfalls zwei Colleges.

Hochschulversammlung

Die Hochschulversammlung hat das Vorschlagsrecht für alle Erlasse des ETH-Rats, das Budget und die Planung sowie die Gründung oder Auflösung von Lehr- und Forschungseinheiten und die Mitbestimmungsstrukturen.

Die Hochschulversammlung gibt ebenfalls eine Stellungnahme zum jährlichen Tätigkeitsbericht des Präsidenten der Hochschule ab. Ferner achtet sie auf die Mitbestimmung innerhalb der Einheiten der EPFL.

Lehrkörperkonferenz

Die Lehrkörperkonferenz vertritt das Lehrpersonal. Ihr Auftrag besteht darin, der Direktion der Hochschule eine fachliche Stellungnahme zu allen lehrspezifischen Fragen zu liefern.

Die Lehrkörperkonferenz umfasst 25 Mitglieder und setzt sich aus Professor*innen, Dozent*innen und Lehrbeauftragten zusammen. Die Mitglieder werden von ihren Kolleginnen und Kollegen für eine Amtszeit von zwei Jahren gewählt, die höchstens zweimal verlängert werden kann.

Zentren

Ein Zentrum ist eine transdisziplinäre Einheit mit besonderem Forschungs-, Ausbildungs- und Wertschöpfungsauftrag und kann über eine wissenschaftliche und technologische Infrastruktur verfügen, deren Leitung von der Direktion der EPFL festgelegt wird.

Für die an eine Fakultät angeschlossenen Zentren wird die Leitung in Absprache zwischen der Direktion der EPFL und dem betroffenen Dekan festgelegt.

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Zentralorgane

Die Zentralorgane übernehmen administrative, technische und betriebliche Aufgaben und unterstützen Lehre, Forschung und Wertschöpfung der gesamten EPFL.