Die EPFL besteht aus einer Direktion, fĂŒnf FakultĂ€ten, zwei Colleges, einer Hochschulversammlung, einer Lehrkörperkonferenz sowie aus Zentren und Zentralorganen.
Direktion
Die Direktion ist die oberste Instanz der EPFL. Sie zeichnet fĂŒr die Bereiche Bildung, Forschung und Innovation, sowie fĂŒr die zentrale Verwaltung der Hochschule verantwortlich. Dabei stellt sie sicher, dass die EPFL ihrer gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Verantwortung gerecht wird.
Zudem legt sie die Verwaltungsvorschriften und die operative Struktur der Hochschule fest. Ferner entscheidet sie ĂŒber die GrĂŒndung und den Namen der Einheiten der Hochschule und ist entscheidungsbefugte Arbeitgeberin der Mitarbeitenden der EPFL. In diesem Rahmen arbeitet sie eng mit den verschiedenen Mitbestimmungsgremien der Schule zusammen, wie der Hochschulversammlung.
Direktion im Detail

PrÀsidium
Prof. Anna Fontcuberta i Morral wurde im Januar 2025 zur PrÀsidentin der EPFL ernannt.

VizeprÀsidien
Die VizeprÀsidien koordinieren die TÀtigkeiten der EPFL.
FakultÀten und Colleges
Die fĂŒnf FakultĂ€ten sind die Lehr- und Forschungseinheiten der EPFL. Sie sind zustĂ€ndig fĂŒr die Lehre und unterstĂŒtzen die Sektionen im Rahmen fakultĂ€tsinterner Ausbildungsprogramme.
Die EPFL umfasst ebenfalls zwei Colleges.
Colleges
Hochschulversammlung
Die Hochschulversammlung hat das Vorschlagsrecht fĂŒr alle Erlasse des ETH-Rats, das Budget und die Planung sowie die GrĂŒndung oder Auflösung von Lehr- und Forschungseinheiten und die Mitbestimmungsstrukturen.
Die Hochschulversammlung gibt ebenfalls eine Stellungnahme zum jÀhrlichen TÀtigkeitsbericht des PrÀsidenten der Hochschule ab. Ferner achtet sie auf die Mitbestimmung innerhalb der Einheiten der EPFL.
Lehrkörperkonferenz
Die Lehrkörperkonferenz vertritt das Lehrpersonal. Ihr Auftrag besteht darin, der Direktion der Hochschule eine fachliche Stellungnahme zu allen lehrspezifischen Fragen zu liefern.
Die Lehrkörperkonferenz umfasst 25 Mitglieder und setzt sich aus Professor*innen, Dozent*innen und Lehrbeauftragten zusammen. Die Mitglieder werden von ihren Kolleginnen und Kollegen fĂŒr eine Amtszeit von zwei Jahren gewĂ€hlt, die höchstens zweimal verlĂ€ngert werden kann.
Zentren
Ein Zentrum ist eine transdisziplinĂ€re Einheit mit besonderem Forschungs-, Ausbildungs- und Wertschöpfungsauftrag und kann ĂŒber eine wissenschaftliche und technologische Infrastruktur verfĂŒgen, deren Leitung von der Direktion der EPFL festgelegt wird.
FĂŒr die an eine FakultĂ€t angeschlossenen Zentren wird die Leitung in Absprache zwischen der Direktion der EPFL und dem betroffenen Dekan festgelegt.
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Zentralorgane
Die Zentralorgane ĂŒbernehmen administrative, technische und betriebliche Aufgaben und unterstĂŒtzen Lehre, Forschung und Wertschöpfung der gesamten EPFL.