Die Gletscherinitiative ist eine reine Verbotsinitiative mit Verbotsdatum 2050

Mit diesen Worten wurde Nationalrat und FDP Vize-Präsident Christian Wasserfallen in der Ausgabe des 5. Februars des Tages-Anzeigers zitiert.

Herr Wasserfallen hat sicher nichts Grundsätzliches gegen Verbote in der Verfassung. Er würde bestimmt nicht das Verbot der Todesstrafe (Art. 10) oder der Zensur (Art. 17) streichen wollen. Beim Verbot des Handels mit menschlichen Organen (Art. 119a) oder beim Instruktionsverbot für Mitglieder der Bundesversammlung (Art. 161) bin ich mir weniger sicher.

Nun, ist es schon so, dass die Gletscher-Initiative ein weiteres Verbot in die Verfassung verankern will, nämlich das in Verkehr bringen von fossilen Brenn- und Treibstoffen ab 2050 (https://www.klimaschutz-schweiz.ch/). Damit ist sie aber noch keine "reine Verbotsinitiative", denn sie verlangt ja vom Bundesrat und Parlament, dass sie die Ausführungsgesetzgebung innert längstens fünf Jahren erlassen, also ein Klimaschutzgesetz mit Absenkpfad für die Treibhausgasemissionen bis 2050 und die erforderlichen Instrumente zur Einhaltung dieses Absenkpfades. Die Instrumente werden hoffentlich nicht nur Verbote sein. Absatz 4 der Initiative verlangt: "Die Klimapolitik ist auf eine Stärkung der Volkswirtschaft und auf Sozialverträglichkeit ausgerichtet und nutzt namentlich auch Instrumente der Innovations- und Technologieförderung".

Ich traue es dem Bundesrat und dem Parlament zu, Instrumente zu entwerfen, die uns unter diesen Bedingungen bis 2050 von unserer Abhängigkeit von klimaschädlichen Stoffen befreien. Mit meinem Team an der EPFL und mit vielen Kollegen in der Schweiz arbeiten wir schon lange an solchen Instrumenten. Das CO2-Gesetz enthält ja schon einiges, auch wenn es zum Schutz mancher Eigeninteressen unnötig kompliziert ist.